SAXONIA-Regeln für Rekordversuche

Die im folgenden angegebenen Regeln sind die des Rekord-Klubs SAXONIA. Sie sind in wesentlichen Punkten mit den Guinness-Regeln identisch. Wird ein Eintrag im Guinness Buch der Rekorde angestrebt, ist jedoch immer bei der Guinness-Redaktion nach deren Regeln anzufragen! (Die Guinness-Grundregeln sind auf einer anderen unserer WWW-Seiten zusammengefaßt.)

Wir bitten, folgende Regeln genau zu studieren und bei Rekordversuchen zu beachten:

Wir empfehlen, bereits vor dem Rekordversuch Kontakt zum Rekord-Klub aufzunehmen. Das ist aus zwei Gründen wichtig: Erstens gibt es für etliche Rekorde spezielle Vorschriften, die über die hier gegebenen allgemeinen Regeln hinausgehen. Zweitens ist es wichtig, sich über den aktuellen Stand des Rekords zu informieren. (Auch noch so aktuelle Rekordbücher oder Zeitungsmeldungen können fehlerhaft bzw. veraltet sein!) Vorsicht ist auch bei Rekordversuchen in vermeintlich völlig neuen Rubriken geboten. Nicht immer bedeutet z.B. das Fehlen eines entsprechenden Eintrags im Guinness Buch der Rekorde, daß noch keine Rekordstatistiken für die entsprechende Disziplin existieren.

Eine Rekordanmeldung beim Rekord-Klub SAXONIA ersetzt nicht eine Rekordanmeldung bei Sportverbänden oder der deutschen oder englischen Redaktion des Guinness Buchs der Rekorde. Wir sind aber auf Wunsch gerne bei den entsprechenden Rekordanmeldungen behilflich.

Bitte beachten Sie, daß Rekorde nur anerkannt werden können, wenn sie in aller Öffentlichkeit aufgestellt werden. Privatwohnungen, Amtsräume u.s.w. sind nicht als Ort eines Rekordversuches geeignet. Bei der Anmeldung des Rekordes ist nachzuweisen, daß die Öffentlichkeit beim Rekordversuch zugegen war (z. B. durch eine Gästeliste). Das Stattfinden eines Rekordversuches muß zuvor geeignet öffentlich bekanntgemacht worden sein.

Zur Rekordbestätigung sind drei volljährige unabhängige Zeugen nötig, die nicht mit dem Rekordbrecher verwandt sein dürfen.

Mindestens einer dieser Zeugen muß eine "Amtspersonen" wie Bürgermeister, Notar, Funktionär oder Schiedsrichter von Sportverbänden etc. sein.

Bei längeren Veranstaltungen genügt es, wenn dieser Zeuge nur stichprobenartig den Rekordverlauf kontrolliert. Dann müssen aber andere Anwesende den korrekten Ablauf in der übrigen Zeit bestätigen. Nützlich zur Bestätigung eines Rekordes sind auch Zeitungsartikel (bitte mit Zeitungsnamen und Datum versehen). Weiterhin benötigen wir folgende Angaben:


REKORDE sind immer Daten, die mit Maßband, Stoppuhr u.s.w. gemessen werden und von Anderen überboten werden können. Dazu zählen nicht:

Weiterhin werden wir keine Rekorde anerkennen, die


REKORDE MIT STARKER KÖRPERLICHER BEANSPRUCHUNG werden nur anerkannt, wenn eine ärztliche Betreuung während des gesamten Versuches nachgewiesen wird. (gilt insbesondere für Ausdauerrekorde!) Auch wird dringend empfohlen, Probleme des Versicherungsschutzes rechtzeitig zu klären. (Krankenkassen sind nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn ein Unfall durch gewollte Überbeanspruchung zustande kam!)

Bei SCHNELLIGKEITSREKORDEN müssen stets zwei unabhängige Stoppuhren laufen, sofern nicht elektronische Zeitmessung vorgesehen ist. Bei Abweichungen wird der Mittelwert zwischen beiden ermittelten Zeiten registriert.

Bei SPORTREKORDEN sind die Regeln der jeweiligen Sportart einzuhalten. (Ausnahme: Regeln über Spieldauer und Auswechslungen bei Dauerrekorden) Ausrüstung, Spielfeld u.s.w. müssen den offiziellen Regeln genügen. Die Schiedsrichter müssen vom Sportverband zugelassen sein. Alle Probleme sind von einem Hauptschiedsrichter zu klären, dessen Entscheidung endgültig ist.

Bei STAFFELREKORDEN darf kein Läufer/Schwimmer mehrfach starten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vorgesehen. In den Staffeln können Frauen und Männer gemeinsam starten, sofern es sich nicht um ausgesprochene Frauenrekorde handelt.

Bei REKORDEN ÜBER EINEN BESTIMMTEN ZEITRAUM (etwa 24- Stunden- Schwimmen) können beliebig Pausen eingelegt werden. Das bedeutet aber nicht, daß die Pausenzeit nach Ablauf der Zeit "angehängt" werden kann. Es wird immer nur die Leistung über den vorgesehenen Zeitraum gemessen, d. h. wer Pausen einlegt, verbraucht wertvolle Zeit.

Bei DAUERREKORDEN werden zukünftig nur noch in wenigen Ausnahmefällen Auswechslungen gestattet. Das heißt, daß ein Wechsel der Teilnehmer im Schichtsystem nicht möglich ist. Bei Dauerrekorden mit mehr als 4 Beteiligten werden Ausfälle toleriert, sofern höchstens 20% der Beteiligten ausscheiden und ihr Ausscheiden nicht im Widerspruch zu den Spielregeln o.ä. steht. Pausen für einzelne Teilnehmer sind nicht gestattet, es sei denn, die Regeln sehen dies vor (etwa beim Knobeln oder beim Bridgespiel). Wenn eine Pause gemacht wird, so müssen dies alle Teilnehmer gleichzeitig tun. Nach jeder vollendeten Stunde können 5 Minuten Pause eingelegt werden. Die Pausenzeit kann gesammelt werden, so daß man beispielsweise nach 3 Stunden Aktivität 15 Minuten Pause beanspruchen kann. Die Pausen werden für die erzielte Rekordzeit angerechnet, es ist aber nicht möglich, die noch übrige Pausenzeit nach Beendigung eines Rekordversuches zur erzielten Zeit hinzuzuzählen. Wichtig: Die 5 Minuten Pause gibt es nur für jede vollendete vollständige Stunde.

Beispiel: Start 8.00 Uhr, erste Pause für 2 vollendete Stunden von 10.00 bis 10.10, Aktivität von 10.10 bis 12.30, Pause von 12.30 bis 12.35 (5 Minuten Pausenzeit werden aufgespart.), Aktivität 12.35 bis 14.15, danach 10 Minuten Pause (5 Minuten für die soeben vollendete Stunde + 5 Minuten Guthaben)

Jetzt ist das Pausenguthaben Null, die 20 Minuten von 12.10 bis 12.30 und die 40 Minuten von 13.35 bis 14.15, die bisher auf die Pausenzeit keinen Einfluß hatten, können auch jetzt nicht addiert werden, um zusätzliche Pausen zu schaffen, da Voraussetzung für die Gewährung von 5 Pausenminuten eine vollständige, zusammenhängende Stunde Aktivität ist..

Bei wenigen NON-STOP-REKORDEN (z. B. beim Statischen Schwimmen) sind keine Pausen zugelassen.

Rekorde für GRÖSSTE UND KLEINSTE OBJEKTE werden nur anerkannt, wenn es sich um Gegenstände handelt, die ebenso wie entsprechende Gegenstände in Normalgröße funktionieren. (z.B. muß der größte Flaschenöffner auch wirklich normale Flaschen öffnen, die größte Weihnachtspyramide darf nicht mit Motor angetrieben werden ...)

RIESEN-BACKWERKE müssen in einem Stück hergestellt werden, z.B. kann das längste Sandwich nicht durch Aneinanderlegen mehrerer Teilstücke zusammengestellt werden.

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