Allgemeine Rekordregeln der Guinness-Redaktion
 
Der Rekordanmeldung sollte folgendes beigelegt werden:
 
 
- Unterschriebene Dokumentationen zweier unabhängiger Personen, die ein gewisses Ansehen in der 
Gesellschaft genießen (mit Kontaktadressen und -telefonnummern dieser Personen). Diese Dokumentation 
müssen Erklärungen darüber enthalten, daß alle für die Rekordrubrik 
zutreffenden Regeln beachtet wurden.
 
- Unabhängige Zeitungsberichte lokaler oder nationaler Zeitungen, die die wesentlichen Fakten 
enthalten.
 
- Videoaufnahmen und Fotos (bzw. Dias) vom Rekord, möglichst in einer Qualität, die zur 
Veröffentlichung geeignet ist (vorzugsweise in Farbe). 
 
WIR KÖNNEN KEIN PERSONAL ZUM ÜBERWACHEN VON REKORDVERSUCHEN ZUR 
VERFÜGUNG STELLEN, DIE ZAHL DER REKORDVERSUCHE IST DAFÜR BEI WEITEM 
ZU GROSS.
 
 
WIR RATEN, SICH KURZ VOR DEM GEPLANTEN REKORDVERSUCH NOCHMALS MIT UNS IN 
VERBINDUNG ZU SETZEN UM SICHERZUSTELLEN, DASS DER REKORD NICHT VOR KURZEM 
ÜBERBOTEN WURDE.
 
 
BEACHTEN SIE BITTE, DASS GUINNESS KEINE VERANTWORTUNG FÜR UNFÄLLE 
ODER KRANKHEIT IM ERGEBNIS VON REKORDVERSUCHEN ÜBERNEHMEN KANN. 
 
Veröffentlichung
 
The Guinness Book of Records veröffentlicht im allgemeinen nur Rekorde, die eine Verbesserung 
bereits existierender Rekordleistungen sind. Gelegentlich werden wir eine Bestleistung in einer neuen Disziplin 
als Anfang für eine neue Rekordrubrik veröffentlichen, wenn abzusehen ist, daß sich diese 
Disziplin zu breitem - möglichst internationalem - Wettkampf entwickeln wird. Wir sind jedoch in keinem 
Falle verpflichtet, einen Rekord zu veröffentlichen und behalten uns die alleinige Entscheidung 
darüber vor, was in das Buch aufgenommen wird.
 
Selbst wenn Sie einen bestehenden Rekord überbieten und wir Ihre Rekordanmeldung annehmen, 
heißt das nicht, das Ihr Rekord damit automatisch in unser Buch eingetragen wird, da es möglich ist, 
daß Ihr Rekord nochmals überboten wird. Wir können nur den aktuellen Stand der Rekorde 
zu Redaktionsschluß veröffentlichen.
 
Bitte senden Sie sämtliches Material für eine Rekordanmeldung mit einem deutlichen Vermerk, auf 
welche Rekordrubrik sich Ihre Rekordanmeldung bezieht. Vermerken Sie bitte gesondert, wenn Sie nach 
Anerkennung des Rekordes die Rücksendung von Unterlagen wünschen.
 
 
Alle Anfragen zu Rekorden und Rekordanmeldungen sollten an die folgende Adresse gesendet werden: 
 neue Adresse:
 neue Adresse:
Guinness Book of Records
338 Euston Road
London NW1 3BD
Großbritannien
Tel. (von Großbritannien aus) (020) 7891 4567
Fax (von Großbritannien aus) (020) 7891 4501
 
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