Allgemeine Rekordregeln der Guinness-Redaktion
Der Rekordanmeldung sollte folgendes beigelegt werden:
- Unterschriebene Dokumentationen zweier unabhängiger Personen, die ein gewisses Ansehen in der
Gesellschaft genießen (mit Kontaktadressen und -telefonnummern dieser Personen). Diese Dokumentation
müssen Erklärungen darüber enthalten, daß alle für die Rekordrubrik
zutreffenden Regeln beachtet wurden.
- Unabhängige Zeitungsberichte lokaler oder nationaler Zeitungen, die die wesentlichen Fakten
enthalten.
- Videoaufnahmen und Fotos (bzw. Dias) vom Rekord, möglichst in einer Qualität, die zur
Veröffentlichung geeignet ist (vorzugsweise in Farbe).
WIR KÖNNEN KEIN PERSONAL ZUM ÜBERWACHEN VON REKORDVERSUCHEN ZUR
VERFÜGUNG STELLEN, DIE ZAHL DER REKORDVERSUCHE IST DAFÜR BEI WEITEM
ZU GROSS.
WIR RATEN, SICH KURZ VOR DEM GEPLANTEN REKORDVERSUCH NOCHMALS MIT UNS IN
VERBINDUNG ZU SETZEN UM SICHERZUSTELLEN, DASS DER REKORD NICHT VOR KURZEM
ÜBERBOTEN WURDE.
BEACHTEN SIE BITTE, DASS GUINNESS KEINE VERANTWORTUNG FÜR UNFÄLLE
ODER KRANKHEIT IM ERGEBNIS VON REKORDVERSUCHEN ÜBERNEHMEN KANN.
Veröffentlichung
The Guinness Book of Records veröffentlicht im allgemeinen nur Rekorde, die eine Verbesserung
bereits existierender Rekordleistungen sind. Gelegentlich werden wir eine Bestleistung in einer neuen Disziplin
als Anfang für eine neue Rekordrubrik veröffentlichen, wenn abzusehen ist, daß sich diese
Disziplin zu breitem - möglichst internationalem - Wettkampf entwickeln wird. Wir sind jedoch in keinem
Falle verpflichtet, einen Rekord zu veröffentlichen und behalten uns die alleinige Entscheidung
darüber vor, was in das Buch aufgenommen wird.
Selbst wenn Sie einen bestehenden Rekord überbieten und wir Ihre Rekordanmeldung annehmen,
heißt das nicht, das Ihr Rekord damit automatisch in unser Buch eingetragen wird, da es möglich ist,
daß Ihr Rekord nochmals überboten wird. Wir können nur den aktuellen Stand der Rekorde
zu Redaktionsschluß veröffentlichen.
Bitte senden Sie sämtliches Material für eine Rekordanmeldung mit einem deutlichen Vermerk, auf
welche Rekordrubrik sich Ihre Rekordanmeldung bezieht. Vermerken Sie bitte gesondert, wenn Sie nach
Anerkennung des Rekordes die Rücksendung von Unterlagen wünschen.
Alle Anfragen zu Rekorden und Rekordanmeldungen sollten an die folgende Adresse gesendet werden:
neue Adresse:
Guinness Book of Records
338 Euston Road
London NW1 3BD
Großbritannien
Tel. (von Großbritannien aus) (020) 7891 4567
Fax (von Großbritannien aus) (020) 7891 4501
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