Regeln für Rekorde im Schnell-Porträtieren
Um eine objektive Bewertung künftiger Rekordversuche im Schnellporträtieren
zu ermöglichen und Missbrauch auszuschließen, schlägt der amtierende Rekordhalter - zusätzlich
zu den allgemeinen Guinness-Regeln- für
künftige Rekordversuche die folgenden strengen Regeln vor.
- Ein Rekordversuch muss rechtzeitig vorher öffentlich angekündigt
werden, damit die Presse darüber berichten kann und Zeichner-Kollegen
die Möglichkeit haben, den Rekordversuch zu beobachten.
- Es wird das Seitenprofil eines Menschen gezeichnet, bei dem alle erkennbaren
Gesichtsteile und die Kopfform dargestellt sein müssen.
Das Typische am Gesicht kann leicht übertrieben werden, um die Erkennbarkeit
zu erleichtern. Das Porträt muss unverwechselbar die Person darstellen,
die gezeichnet wurde. Die Jury muss einstimmig positiv entscheiden, damit
der Rekord anerkannt wird.
- Der Rekordversuch darf nur dann gewertet werden, wenn er in einer Fernsehsendung
live oder später gesendet wird. Nur so ist eine objektive Bewertung
möglich und überprüfbar. Das Videoband muss eingereicht
werden.
- Der Rekordversuch muss vor einer neutralen Jury, evtl. auf Vorschlag
der Guinness-Redaktion, beobachtet werden, die den gelungenen Rekordversuch
auf dem Antrag schriftlich bestätigt. Mindestens ein Jury-Mitglied
sollte ein Fachmann sein (Karrikaturist, Redakteur, Kunstdozent etc.) Die
Jury sollte aus mindestens drei Personen bestehen.
- Bei Einzelrekorden sucht die Jury ein geeignetes Modell aus den Zuschauern
und bestimmt die Modalitäten des Rekordversuchs. Sie entscheidet,
ob das gezeichnete Portät anerkannt wird oder nicht.
- Bei Einzelrekorden wird die Zeit des Rekordversuchs von einem Fachmann
(aus dem Sportbereich, Wissenschaft usw.) gestoppt. Die Zeit wird nur dann
anerkannt, wenn die Jury die Zeichnung anerkannt hat. Der Zeitnehmer wird
entweder von der Guinness-Redaktion oder der Jury bestimmt.
- Bei Einzelporträts, die von der Jury anerkannt wurden, wird ein
Fotodokument angefertigt, das das gezeichnete Porträt neben dem Modell
zeigt. Dies wird bei der Guinness-Redaktion mit eingereicht.
- Bei Massenporträt-Rekordversuchen wird die Veranstaltung langfristig
vorher organisiert und sollte von der Presse angekündigt werden.
Als genereller Zeitrahmen gelten 90 Minuten. In dieser Zeit müssen
so viele Porträts wie möglich gezeichnet werden.
Die Jury entscheidet noch während des Zeichnes oder nach Beendigung
des Rekordversuchs, welche Porträts gelungen sind und welche nicht.
Nur die gelungenen und erkennbaren Porträts dürfen gewertet werden.
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